Hinweisgeberschutzgesetz: Compliance- und Whistleblowing-Meldung

Wenn Sie Kenntnis von Verstößen gegen Recht und Gesetz haben, die sich auf die DOCSTR GmbH oder eine andere berufliche Kontaktstelle beziehen, können Sie diese über das Compliance- und Whistleblowing-Meldungsformular (CWM) oder unsere elektronische Meldestelle melden. Eine juristische Beurteilung Ihrerseits ist nicht erforderlich!

Mitarbeiter, Patienten oder Lieferanten können mögliche Verstöße mittels des bereitgestellten Formulars per Post an die interne Meldestelle bei der DOCSTR GmbH, Compliance und Whistleblowing-Abteilung, Hansastraße 33, 90441 Nürnberg, melden.

Es besteht auch die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +49 (0)911 669975-134 persönlich eine Meldung vorzunehmen. Bitte bringen Sie dazu das Formular und unterstützende Unterlagen zum Termin mit.

Eine weitere Option ist die Meldung an eine externe Meldestelle, wie das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder das Bundeskartellamt (BfJ – Homepage – Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sollte eine Meldung bevorzugt an die interne Meldestelle gerichtet werden, sofern intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und ausschließlich von der zuständigen Compliance und Whistleblower-Stelle bei der DOCSTR GmbH bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gemeldeten Hinweise Untersuchungsverfahren nach sich ziehen können. Übermitteln Sie nur Informationen, von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind. Wissentlich falsche oder irreführende Informationen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Korrekt übermittelte Hinweise haben keine negativen Auswirkungen für Sie.

Verwenden Sie bitte ausschließlich den Meldebogen für die Meldung eines Verdachts. Zusätzliche Unterlagen können zusammen mit Ihrem Hinweis an die oben genannte Adresse der Compliance-Whistleblower-Stelle gesendet werden​​.

Sie möchten etwas melden?

Bitte beachten Sie, dass Sie die folgenden Meldeoptionen ausschließlich nutzen, um einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß zu melden. Melden Sie den Verstoß entweder über unsere elektronische Meldestelle oder nutzen Sie den Meldebogen zum Ausdrucken, füllen Sie diesen einfach aus und senden ihn an die genannte Adresse. Sollten Sie uns weitere Unterlagen zukommen lassen wollen, so senden Sie diese bitte mit Ihrem Hinweis an die oben genannte Adresse der Compliance-Whistleblower-Stelle.

Zur elektronischen MeldungMeldebogen zum Ausdrucken